Psychologe im Justizvollzugsdienst Jobs und Stellenangebote
Alles was Sie über den Berufsbereich Psychologe im Justizvollzugsdienst wissen müssen
Aufgaben Psychologe im Justizvollzugsdienst
Forensische Psychologen und Psychologinnen benötigen Einfühlungsvermögen sowie die Fähigkeit, genau zuzuhören, halten im Umgang mit den Klienten jedoch professionelle Distanz. Sachlichkeit und Objektivität sind zum Beispiel bei der Analyse der Schuldfähigkeit eines Angeklagten besonders wichtig, um zu einer Einschätzung zu kommen, die weder von der zu beurteilenden Persönlichkeit noch den entsprechenden Umständen beeinflusst wird. Auch in Fragen des Sorgerechts, bei der Risikoprognose für einen Häftling oder bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen sind sich Forensische Psychologen sowie Psychologinnen ihrer Verantwortung bewusst, denn ihre Einschätzung kann gerichtliche Entscheidungen beeinflussen.
In Justizvollzugsanstalten führen Forensische Psychologen und Psychologinnen Beratungs- sowie Betreuungsgespräche mit Häftlingen. Im Büro dokumentieren sie am Computer ihre Untersuchungen und erarbeiten Gutachten sowie Beurteilungen. In Schulungsräumen halten sie nämlich Vorträge für Polizeibeamte und -beamtinnen.
Ihre Tätigkeiten
- Verantwortung für Personen
- Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben
- Umgang mit problembelasteten Menschen z.B. Verhalten von Beschuldigten analysieren
- Umgang mit Kindern und Jugendlichen strafrechtliche Verantwortungsreife Jugendlicher untersuchen
- gefühlsmäßig belastende Situationen und Tätigkeiten professionelle Distanz aufrechterhalten bei gleichzeitigem Einfühlungsvermögen
- Bildschirmarbeit z.B. Gutachten für Familiengerichte erstellen
- Arbeit in Büroräumen bei Justizbehörden, bei der Polizei sowie in Forschung und Lehre an den Hochschulen
- Arbeit in Unterrichts-/Schulungsräumen z.B. an Hochschulen oder in der Schulung von Polizeibeamten
Das Wichtigste in Kürze
Kurzbeschreibung Psychologe im Justizvollzugsdienst
Was verdient ein Psychologe im Justizvollzugsdienst?
Das Gehalt eines Psychologen im Justizvollzugsdienst kann je nach Bundesland, Berufserfahrung und Position variieren. Nach aktuellen Daten liegt das monatliche Bruttogehalt für Psychologinnen und Psychologen im Justizvollzugsdienst in der Regel zwischen 4.600 € und 6.200 €. Mit fortschreitender Berufserfahrung oder im höheren Dienst können auch monatliche Bruttogehälter von über 6.800 € erreicht werden. Hinzu kommen in einigen Bundesländern und bei bestimmten Funktionen Zuschläge oder Sonderzahlungen, beispielsweise für Schichtarbeit oder besondere Dienstzeiten. Die Vergütung orientiert sich meist an den tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes.
In welchen Branchen arbeitet man als Psychologe im Justizvollzugsdienst?
Psychologen, die im Justizvollzugsdienst tätig sind, finden Beschäftigungsmöglichkeiten in einer Vielzahl von Einrichtungen und Institutionen innerhalb des öffentlichen Dienstes. Ihr Haupteinsatzbereich sind Justizvollzugsanstalten, in denen sie mit inhaftierten Personen arbeiten. Darüber hinaus können Psychologen im Justizresozialdienst, in forensischen Kliniken sowie in Einrichtungen der Justizverwaltung tätig sein. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen zum Beispiel bei der Kriminalpolizei, in Justizbehörden oder in wissenschaftlichen Instituten, etwa an Hochschulen, Universitäten, Fachhochschulen oder Fachakademien. Auch beratende Tätigkeiten für Gerichte oder Behörden sowie eine Beschäftigung im Bereich der Kriminalprävention sind möglich. Diese breite Palette an Einsatzbereichen eröffnet Psychologen im Justizvollzugsdienst vielfältige Karrierechancen.
Welche Tätigkeiten führt ein Psychologe im Justizvollzugsdienst aus?
Die Arbeit als Psychologe im Justizvollzugsdienst ist sehr abwechslungsreich und anspruchsvoll. Ein zentrales Aufgabenfeld ist die psychologische Betreuung und Behandlung von Inhaftierten. Dazu zählen sowohl Einzel- als auch Gruppentherapien, die Unterstützung bei der Resozialisierung sowie die Diagnose und Behandlung psychischer Störungen. Psychologen erstellen zudem Gefährlichkeitsprognosen und Risikoeinschätzungen, insbesondere im Hinblick auf Lockerungen des Strafvollzugs und Entlassungen. Sie verfassen Gutachten für Gerichte, zum Beispiel zur Glaubhaftigkeit von Aussagen oder zur Schuldfähigkeit. Daneben beraten sie die Justizvollzugsanstalten und andere Behörden in psychologischen Fragestellungen und wirken an Schulungen und Trainings für das Justizpersonal sowie Polizeibeamte mit. Der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, etwa auf Fachtagungen und Konferenzen, sowie die kontinuierliche Weiterbildung und das Verfolgen aktueller Erkenntnisse der psychologischen Forschung sind ebenfalls wichtiger Bestandteil dieses Berufs.