
Familienpflegerin (staatlich anerkannt) Jobs und Stellenangebote
Alles was Sie über den Berufsbereich Familienpflegerin (staatlich anerkannt) wissen müssen
Aufgaben Familienpflegerin (staatlich anerkannt)
Haus- sowie Familienpfleger/innen verrichten in den zu betreuenden Haushalten und Familien Tätigkeiten wie etwa Aufräumen oder Bügeln. Dabei tragen sie bei Bedarf zum Beispiel Schürze oder Gummi- bzw. Einweghandschuhe, denn der Umgang mit Reinigungs-, Putz- sowie Desinfektionsmitteln kann die Haut belasten. Manche Tätigkeiten, wie das Umbetten Bettlägeriger, sind körperlich anstrengend. Enger Körperkontakt, das sorgfältige Entsorgen verbrauchter Verbands- und Pflegematerialien, das Wechseln von verschmutzter Wäsche oder von Windeln gehören zum Alltag. Jeder Betreuungseinsatz bringt verschiedene Anforderungen mit sich, denen sich die Fachkräfte schnell sowie flexibel aufeinander abstimmen müssen. Stets halten sie sich an die gesetzten Bedingungen wie ärztliche Verschreibungen, pflegefachliche Richtlinien oder Einsatzpläne. Flexible Arbeitszeiten nebst Wochenendarbeit sind in der Haus- und Familienpflege nicht unüblich.
Im Umgang mit den zu betreuenden Personen müssen Haus- sowie Familienpfleger/innen Einfühlungsvermögen und Kontaktbereitschaft zeigen. Haus- sowie Familienpfleger/innen müssen in der medizinischen Pflege verantwortungsbewusst handeln. Das Erstellen von Beobachtungsprotokollen erfordert eine sorgfältige Arbeitsweise. Patientendaten behandeln sie vertraulich.
Ihre Tätigkeiten
- Handarbeit z.B. Aufräumen, Waschen, Bügeln etc.
- Arbeit in der Küche z.B. Mahlzeiten wie Frühstück, Mittagessen, Abendbrot, Diät- und Schonkost vor- und zubereiten
- enger Körperkontakt mit Menschen z.B. Verbände wechseln, Kleinkinder wickeln
- unregelmäßige Arbeitszeiten z.B. Wochenendarbeit, Schichtdienst
- gefühlsmäßig belastende Situationen und Tätigkeiten z.B. mit kranken Familienangehörigen umgehen
- häufig wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen z.B. den Haushalt führen, Kinder erziehen, kranke Menschen versorgen
- Umgang mit alten Menschen z.B. älteren einsamen Menschen seelische Unterstützung bieten
- Umgang mit Menschen mit Behinderung z.B. Familienangehörige mit Behinderung betreuen, pflegen und versorgen
- Umgang mit Kindern und Jugendlichen z.B. Säuglinge und Kleinkinder betreuen und pflegen, mit Kleinkindern spielen, Jugendliche bei Hausaufgaben betreuen
- Umgang mit Körpergeruch, Ausscheidungen z.B. bei der Pflege
- Umgang mit kranken und verletzten Menschen
- Verantwortung für Personen z.B. Kinder betreuen
- Arbeit im Gehen und Stehen
- schweres Heben und Tragen z.B. pflegebedürftige Personen umbetten