Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (TÜV) Jobs und Stellenangebote
Alles was Sie über den Berufsbereich Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (TÜV) wissen müssen
Aufgaben Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (TÜV)
Pflegesachverständige erarbeiten Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit von Patienten oder zur Pflegequalität von Pflegeeinrichtungen. Da von diesen Gutachten oft abhängt, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftige staatliche Hilfe erhalten, sind Verantwortungsbewusstsein sowie Sorgfalt unerlässlich. Im Umgang mit Patienten und deren Angehörigen, Ärzten sowie Ärztinnen wie auch Pflegekräften sind Einfühlungsvermögen, Kontaktbereitschaft und Kommunikationsstärke wichtig. Der Umgang mit Patientendaten erfordert Verschwiegenheit.
Im Büro am Computer verrichten sie einen Großteil ihrer Aufgaben wie zum Beispiel die Erstellung von Gutachten oder die Berechnung von Leistungsansprüchen. Daneben sind sie viel unterwegs, nämlich um die häusliche Pflege- sowie Versorgungssituation zu einschätzen oder um die Pflegequalität einer Pflegeeinrichtung einzuschätzen.
Ihre Tätigkeiten
- Verantwortung für Personen
- Kundenkontakt z.B. Patienten und Angehörige zu Pflegethemen beraten
- Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben z.B. einschlägige Vorschriften des Sozialgesetzbuches
- Bildschirmarbeit
- Arbeit in Büroräumen
- Arbeit in medizinischen Einrichtungen/Praxen z.B. Pflegeheime
- gefühlsmäßig belastende Situationen und Tätigkeiten z.B. den Grad der medizinischen Pflegebedürftigkeit feststellen
- Umgang mit kranken und verletzten Menschen
Das Wichtigste in Kürze
Kurzbeschreibung Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (TÜV)
Was verdient man im Bereich Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (TÜV)?
Als Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (TÜV) können Sie nach Ihrer Qualifizierung mit einer attraktiven und konkurrenzfähigen Vergütung rechnen. Das durchschnittliche monatliche Bruttogehalt liegt je nach Berufserfahrung, Verantwortungsbereich und Arbeitgeber zwischen 2.800 € und 4.400 €. In Regionen mit höherer Lebenshaltungskosten oder in spezialisierten Funktionen kann das Gehalt auch darüber hinausgehen. Bei zusätzlichen Qualifikationen und mit wachsender Berufserfahrung sind Gehaltssteigerungen bis zu 4.800 € im Monat möglich. Diese aktuellen Zahlen spiegeln die hohe Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften im Bereich Pflegebegutachtung und Pflegedienstleistung wider und unterstreichen die gute Perspektive, die dieser Beruf auf dem Arbeitsmarkt bietet.
In welchen Branchen arbeitet man im Bereich Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (TÜV)?
Fachkräfte für Pflegebedürftigkeit (TÜV) sind in zahlreichen Branchen und Organisationen tätig, die mit der Betreuung und Begutachtung von pflegebedürftigen Menschen betraut sind. Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen sich insbesondere bei Sozialgerichten, wo Gutachten im Rahmen von Streitigkeiten über Pflegegrade gefragt sind, sowie bei Versicherungsträgern, die Pflegebedürftigkeit bewerten und entsprechende Leistungen gewähren. Darüber hinaus arbeiten qualifizierte Fachkräfte für Pflegebedürftigkeit in ambulanten und stationären Pflegediensten, Senioren- und Altenheimen, Behindertenwohnheimen sowie in verschiedensten Pflegeeinrichtungen. Auch privatwirtschaftliche Unternehmen, die Pflegegutachten erstellen, und Organisationen, die häusliche Pflegedienstleistungen anbieten, zählen zu wichtigen Arbeitgebern. Ebenso besteht eine Nachfrage nach speziell ausgebildeten Fachkräften für Pflegebedürftigkeit in Privathaushalten, die eine individuelle Betreuung und Beratung benötigen.
Welche Tätigkeiten führt man im Bereich Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (TÜV) aus?
Das Aufgabengebiet einer Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (TÜV) ist vielseitig und verantwortungsvoll. Zu den Haupttätigkeiten zählt die Erstellung qualifizierter Gutachten und Gegengutachten, beispielsweise zur Einstufung in einen Pflegegrad für Versicherungen, Krankenkassen oder Sozialgerichte. Ein zentrales Element der Tätigkeit ist die Einschätzung und Dokumentation der Pflegebedürftigkeit sowie die Beurteilung der Versorgungs- und Pflegesituation im häuslichen oder stationären Umfeld des Patienten. Darüber hinaus beraten Fachkräfte sowohl die Pflegebedürftigen selbst als auch deren Familienangehörige zu Pflegeleistungen, Betreuungsmöglichkeiten und Optimierungspotenzialen in der Pflegeorganisation. Zu den Aufgaben kann ebenso die Kontrolle und Sicherstellung der Qualität von pflegerischen Leistungen in Pflegeeinrichtungen gehören. Fachkräfte wirken beratend in Teams, entwickeln Handlungsempfehlungen und unterstützen mit ihrer Expertise bei Entscheidungen rund um die Pflegebedürftigkeit und deren Anerkennung.