Kreis Höxter | Höxter
Beratung von Eltern und Ratsuchenden in Fragen der Erziehung, Sorgerechts, Trennung und Scheidung. Hilfeplanung und Fachgespräche in der Kinder- und Jugendhilfe, inklusive Wächteramt bei Gefährdung des Wohls von Kindern. Mitwirkung vor Familiengerichten und Verfahren gem. § 8a SGB VIII. Abschluss in Soziale Arbeit oder Heilpädagogik mit staatlicher Anerkennung erforderlich. Voraussetzung sind Kenntnisse im Sozialrecht und eigenverantwortliches Arbeiten. Kommunikative Fähigkeiten, Flexibilität und Teamorientierung sind wichtig, ebenso wie Bereitschaft zur Fortbildung und Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung. ‒
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