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Alles was Sie über den Berufsbereich Lebensmittelkontrolleur/in wissen müssen

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Alles was Sie über den Berufsbereich Lebensmittelkontrolleur/in wissen müssen

Aufgaben Lebensmittelkontrolleur/in

Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen kontrollieren die Einhaltung von lebensmittelrechtlichen sowie Hygienevorschriften sorgfältig und verantwortungsbewusst. Kommunikationsfähigkeit ist gefragt, wenn sie Mitarbeiter (m/w/d) oder die Verantwortlichen der besuchten Betriebe nämlich über Betriebs- sowie Personalhygiene belehren. In Spannungssituationen, etwa wenn sie Verwarnungen aussprechen müssen, bleiben sie sachlich und beherrscht. Dies erfordert Konfliktfähigkeit sowie Selbstsicherheit.

Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen sind hauptsächlich im Außendienst in ihrem zugeteilten Bereich in der Regel alleine unterwegs sowie suchen u.a. Lebensmittel- und Gastronomiebetriebe auf. Im Büro am Computer werten sie ihre Untersuchungsergebnisse aus sowie dokumentieren ihre Arbeit. Die Arbeitszeiten können unregelmäßig sein, denn die Überprüfung von Betrieben muss während deren Öffnungszeiten erfolgen. In der Gastronomie, bei Veranstaltungen oder in anderen speziellen Betriebszweigen kann dies eine Arbeit in den Abendstunden, am frühen Morgen oder am Wochenende bedeuten. In Industriebetrieben können Überprüfungen während jeder Schicht erfolgen.

Ihre Tätigkeiten

  • Verantwortung für Personen
  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben z.B. die entsprechenden Gesetzes- und Hygienevorschriften für Betriebe
  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen z.B. Thermometer zum Messen der Lagertemperatur, pH-Messgeräte
  • Handarbeit z.B. Lebensmittelproben entnehmen
  • Arbeit in Büroräumen
  • Arbeit in der Küche Gastronomieküchen, Kantinen
  • Arbeit in Lagerhallen Lagerhäuser des Großhandels
  • Arbeit in Verkaufsräumen von Einzelhandelsgeschäften
  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen Produktionsstätten von Lebensmittelherstellern
  • unregelmäßige Arbeitszeiten

Kurzbeschreibung Lebensmittelkontrolleur/in

Das Wichtigste in Kürze

Kurzbeschreibung Lebensmittelkontrolleur/in

Was verdient ein Lebensmittelkontrolleur/in?

Das Gehalt eines Lebensmittelkontrolleurs beziehungsweise einer Lebensmittelkontrolleurin liegt nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung aktuell in der Regel zwischen 3.300 € und 4.200 € brutto pro Monat, abhängig von Erfahrung, Arbeitgeber und tariflichen Vereinbarungen. Mit zunehmender Berufserfahrung, Übernahme von Verantwortung oder einer Tätigkeit in Ballungszentren oder bei größeren Behörden können auch höhere Gehälter erzielt werden. Zusätzlich zum Grundgehalt kommen häufig noch Zuschläge für Dienstreisen oder Einsätze außerhalb der regulären Arbeitszeiten hinzu.

In welchen Branchen arbeitet man als Lebensmittelkontrolleur/in?

Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen finden Beschäftigung vor allem im öffentlichen Dienst, beispielsweise bei kommunalen oder staatlichen Lebens- und Futtermittelüberwachungsämtern, Gesundheitsämtern oder Lebensmitteluntersuchungsämtern. Darüber hinaus ergeben sich Einsatzmöglichkeiten bei speziellen Überwachungsbehörden auf Landes- oder Bundesebene sowie punktuell in Bereichen der Verbraucherschutzorganisationen. Mit ihrer Qualifikation sind sie zudem gefragte Fachkräfte in der Qualitätssicherung der Lebensmittelindustrie, insbesondere wenn es um interne Audits und Prüfungen hinsichtlich lebensmittelrechtlicher Vorschriften geht.

Welche Tätigkeiten führt ein Lebensmittelkontrolleur/in aus?

Lebensmittelkontrolleure sind maßgeblich daran beteiligt, den Verbraucher- und Gesundheitsschutz im Bereich Lebensmittel zu sichern. Ihr Arbeitsalltag gestaltet sich sehr vielfältig: Sie überprüfen Betriebe der Lebensmittelherstellung, -lagerung und -verarbeitung, vom kleinen Imbissbetrieb bis hin zu großen Produktionsstätten, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften aus dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie weiteren relevanten Rechtsgrundlagen wie dem Tabakerzeugnisgesetz. Dabei nehmen sie regelmäßig Proben von Lebensmitteln, Futtermitteln oder Bedarfsgegenständen und lassen sie im Labor auf gesundheitsschädliche Keime, Rückstände oder Kontaminationen untersuchen. Neben der Probenahme führen sie auch eigenständig Messungen wie Temperaturkontrollen oder pH-Wert-Bestimmungen durch, bewerten hygienische Zustände und dokumentieren ihre Beobachtungen. Kommt es zu Verstößen, sichern sie entsprechende Erzeugnisse, sprechen Ordnungsverfügungen aus und leiten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ein. Zudem beraten sie Betriebsverantwortliche zu hygienischen Optimierungen und wirken bei der Aufklärung der Bevölkerung zu lebensmittelrechtlichen Belangen mit.

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