Landratsamt Rems-Murr-Kreis | Waiblingen
Die Qualität von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird gemäß §§ 17 und 18 WTPG regelmäßig überprüft. Diese Überprüfung umfasst die Qualität der Bewohnerdokumentation, die Beurteilung von Förder- und Hilfeplänen, die Pflegequalität, die Betreuungsqualität sowie die Überwachung der sozialpädagogischen Betreuung und heilpädagogischen Förderung. Berichte über diese Überprüfung werden in schriftlicher Form an die Heimaufsichtsbehörde übermittelt. Die Tätigkeit beinhaltet etwa zwei Begehungen pro Monat mit jeweils etwa 7 Stunden Arbeitsaufwand. Die Wahrung der Selbständigkeit, Selbstverantwortung, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben stehen hierbei im Fokus. ‒
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