Sind Sie bereit für NEUES? Dann bewerben Sie sich bei DEM Experten für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland als
Wir, der GKV-Spitzenverband, vertreten die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und den Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder den Krankenhäusern. Als GKV-Spitzenverband übernehmen wir alle nicht-wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene.
Sie erwartet zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein befristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit (39 Stunden wöchentlich) sowie ein Arbeitsplatz in der Mitte Berlins mit hervorragender Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr in einem modern aufgestellten und tarifgebundenen Verband mit
Die Position ist im Rahmen einer Mutterschutz-/Elternzeitvertretung (ggf. früher im Rahmen eines Beschäftigungsverbots) befristet zu besetzen.
Sie möchten in Teilzeit arbeiten? Auch das ist beim GKV-Spitzenverband möglich. Wir begrüßen besonders Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen.
Dann freuen wir uns, wenn Sie eine Approbation als Apothekerin/Apotheker (m/w/d) besitzen.
Sie können uns umso mehr überzeugen, wenn Sie über Folgendes verfügen:
Wir bitten Sie, Ihre vollständige Bewerbung als PDF-Datei mit maximal 5 MB (Anschreiben, Werdegang, Abschluss- und Arbeitszeugnisse, gegebenenfalls Nachweis über eine Schwerbehinderung) unter Angabe der Ausschreibungsnummer 1027 bis zum 11.06.2024 bei uns einzureichen. Bitte nutzen Sie vorzugsweise das Online-Bewerbungsformular auf unserer Homepage: www.gkv-spitzenverband.de.
Nachfragen richten Sie bitte an Frau Christina Bode (Referatsleiterin Arzneimittel-Daten), Telefonnummer 030 206288-2330.
Bitte beachten Sie, dass beim Versenden der Bewerbungsunterlagen per E-Mail der Inhalt dieser unverschlüsselt ist. Informieren Sie sich über unsere Datenschutzregelungen auf unserer Homepage.
Wir weisen darauf hin, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigt werden können.