Kreis Schleswig-Flensburg | Schleswig
Als erfahrener Amts- oder Pflegevormund für Minderjährige übernimmst du die gesetzliche Vertretung in gerichtlichen Verfahren und erstellst Stellungnahmen. Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Behörden ist entscheidend, um die bestmögliche Unterstützung für das Mündel zu gewährleisten. Eine Qualifikation wie ein Bachelor of Arts in Allgemeiner Verwaltung oder Soziale Arbeit ist Voraussetzung, ebenso wie einschlägige Berufserfahrung oder ein verwandter Studienschwerpunkt. Kenntnisse im bürgerlichen und Sozialrecht sind von Vorteil, genauso wie Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Flexibilität, Engagement und Verantwortungsbewusstsein sind essenziell für diese herausfordernde, aber lohnende Tätigkeit. Gemäß § 72 SGB VIII ist eine geeignete Persönlichkeit mit entsprechender Ausbildung erforderlich. ‒
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