Landkreis Tübingen | Tübingen
Fachliche Bearbeitung und Gewährleistung relevanter Regelungen und Verfahren zur Kindeswohlgefährdung, Hilfeplanung und familiengerichtlichen Verfahren. Sicherstellung und Koordination der Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen und Jugendhilfemaßnahmen. Mitwirkung an der konzeptionellen Fortentwicklung der Jugendhilfe im Landkreis. Enge Zusammenarbeit mit der zweiten Sachgebietsleitung und Abschluss in Sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik erforderlich. Langjährige Berufserfahrung in der Jugendhilfe sowie Teamfähigkeit und Leitungserfahrung werden vorausgesetzt. Zusatzqualifikation als systemische*r Berater*in von Vorteil für die Position. ‒
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