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Praktikum Facharzt/-ärztin - Hygiene und Umweltmedizin

Perspektiven nach der Ausbildung Facharzt/-ärztin - Hygiene und Umweltmedizin

Die passende Beschäftigung finden

Beschäftigungsmöglichkeiten finden Fachärzte und -ärztinnen für Hygiene und Umweltmedizin in der Regel in Krankenhäusern, medizinischen Labors, Kliniken und Gesundheitsämtern. Je nach Schwerpunkt ihrer Weiterbildung sind sie in bestimmten Aufgabenbereichen tätig, etwa in der Krankenhaus- und Praxishygiene, Reisemedizin oder Schlafmedizin. Auch in der medizinischen Forschung, Wissenschaft und Lehre können sie tätig werden.

Am Ball bleiben durch lebenslanges Lernen

Um den Anforderungen des Berufsalltags gerecht zu werden, müssen Fachärzte und -ärztinnen für Hygiene und Umweltmedizin ihr Wissen stets aktuell halten und sich kontinuierlich weiterbilden. Weiterbildungen zur fachbezogenen beruflichen Anpassung sind für Ärzte und Ärztinnen gesetzlich vorgeschrieben.

Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit".

Auf der Karriereleiter nach oben

Wer beruflich vorankommen will, kann z.B. eine Zusatz-Weiterbildung oder ein weiterführendes Studium in Betracht ziehen.

Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit".

Sich selbstständig machen

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich: Fachärzte und -ärztinnen können beispielsweise eine eigene Praxis eröffnen und sich so eine Existenz aufbauen, eine Privatklinik führen oder als Teilhaber/in in einer Praxis oder Klinik mitarbeiten.

Hinweis: In den Heilberufsgesetzen der Länder wird für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Tierärzte zwischen Fort- und Weiterbildung unterschieden. "Fortbildung" steht hier für eine fachbezogene berufliche Anpassung, bei der keine neuen formalen Qualifikationen erworben werden. Unter "Weiterbildung" wird eine Höher- und Zusatzqualifikation verstanden, die zur Übernahme weiterer Aufgaben befähigt und ggf. mit der Erlaubnis zum Führen einer Zusatzbezeichnung verbunden ist. Diese Definition unterscheidet sich von der im Sozialgesetzbuch III verwendeten.



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