Jobs / Stellenangebote Biomedizinische Fachanalytiker/innen für Histologie
Arbeitsbedingungen Biomedizinische Fachanalytiker/innen für Histologie
Biomedizinische Fachanalytiker/innen für Histologie arbeiten in Krankenhäusern und Labors vorwiegend im Auftrag von Ärzten und Ärztinnen sowie von Laborleitern und -leiterinnen.
Ihre Labortätigkeiten führen sie häufig in Einzelarbeit aus, ggf. sprechen sie sich aber auch mit Kollegen und Kolleginnen ab. Viele Laborarbeiten werden im Stehen ausgeübt, was ggf. gesundheitliche Auswirkungen auf den Rücken haben kann. Verwaltungsaufgaben erledigen die Fachanalytiker/innen am Schreibtisch, in aller Regel am Computer. Gewissenhaft analysieren sie z.B. Gewebeproben. Zum Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen handeln sie stets umsichtig und verantwortlich, beispielsweise bei der Untersuchung von Abstrichen auf krankhafte Veränderungen. Wichtig ist außerdem Verschwiegenheit: Biomedizinische Fachanalytiker/innen für Histologie gehen mit persönlichen Daten der Patienten um, die in der Regel nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Zu ihrem eigenen Schutz halten sie beim Umgang mit Körpergewebe und Chemikalien die einschlägigen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften strikt ein und tragen z.B. Laborkittel, Schutzbrille und ggf. Handschuhe. Da sich ärztliche Folgemaßnahmen oder medizinische Forschungen unter anderem auf die Untersuchungsergebnisse der Biomedizinischen Fachanalytiker/innen für Histologie stützen, arbeiten diese stets exakt.
Arbeitsbedingungen im Einzelnen Biomedizinische Fachanalytiker/innen für Histologie
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Arbeit im Sitzen (z.B. beim Mikroskopieren)
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Arbeit im Stehen
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Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Elektronenmikroskope und teilweise komplizierte Laborgeräte)
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Handarbeit (z.B. Präparate mit flüssigem Paraffin tränken)
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Arbeit in medizinischen Einrichtungen/Praxen
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Arbeit im Labor
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Arbeit in Büroräumen (z.B. Messergebnisse am Computer dokumentieren)
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Umgang mit Chemikalien
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Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Laborkittel, Schutzbrille und ggf. Handschuhe)
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Unfallgefahr (z.B. beim Umgang mit teilweise ätzenden und giftigen Chemikalien)
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Verantwortung für Personen (sich der Konsequenzen des eigenen Handelns für die Gesundheit der Patienten bewusst sein)
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