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Jobs / Stellenangebote Augenoptiker/in (staatlich geprüft)

Arbeitsbedingungen Augenoptiker/in (staatlich geprüft)

Staatlich geprüfte Augenoptiker/innen arbeiten in Werkstätten und Büroräumen augenoptischer Handwerksbetriebe und der optischen Industrie sowie in angeschlossenen Verkaufsräumen oder Fachgeschäften.

Sie wirken bei der Auftragsplanung bzw. -abwicklung mit und erledigen ihre Aufgaben in der Regel selbstständig. In Industriebetrieben treten mit zunehmender Berufserfahrung Organisations- und Überwachungsaufgaben in den Vordergrund ihres Tätigkeitsfeldes. Ihre Führungskompetenzen beweisen sie in der Anleitung und Motivation ihrer Mitarbeiter/innen. Ihre Kommunikationsstärke und Serviceorientierung sind die Basis für erfolgreiche Verkaufsgespräche. Wenn sie Kunden bei der Auswahl von Brillen oder Kontaktlinsen beraten, gehen sie auf deren Wünsche und Bedürfnisse ein und beantworten Fragen geduldig. Argumentatives Geschick brauchen sie bei Verhandlungen mit Lieferanten, z.B. über günstige Konditionen.

Staatlich geprüfte Augenoptiker/innen übernehmen besonders schwierige und verantwortungsvolle Aufgaben oft selbst. Sorgfältig und präzise messen sie die Sehschärfe ihrer Kunden und schleifen passgenaue Gläser zu den Brillenfassungen. Handwerkliches Geschick ist dabei ebenso wichtig wie der richtige Umgang mit technischen Geräten und Werkzeugen. Schließlich tragen staatlich geprüfte Augenoptiker/innen die Verantwortung für die Qualität und richtige Stärke der Sehhilfen. Nachlässigkeit bei der Arbeit könnte Sehschwierigkeiten und -schäden beim Kunden verursachen und damit den Ruf des Unternehmens nachhaltig schädigen.

Führen sie Arbeitsgänge an Schleifgeräten oder Bohrern durch, werden unter Umständen Schleifwasseraerosole frei und es entstehen Staub sowie leichter Maschinenlärm. Bei der Reinigung von Brillen und Fassungen oder beim Umgang mit Aufbewahrungslösungen für Kontaktlinsen können staatlich geprüfte Augenoptiker/innen mit haut- und atemwegsreizenden Stoffen in Kontakt kommen. Um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, achten sie deshalb bei der Ausführung ihrer Aufgaben auf die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.



Arbeitsbedingungen im Einzelnen Augenoptiker/in (staatlich geprüft)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Mess- und Prüfgeräte, Maschinen und Geräte der Augenoptik)

  • Bildschirmarbeit (z.B. Organisations- und Planungsaufgaben, Preis- und Kostenkalkulation erledigen)

  • Handarbeit (z.B. Brillen und andere Sehhilfen anpassen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. passgenaues Schleifen der Gläser zu den Brillenfassungen)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. bei Verwaltungsaufgaben, Kundenkorrespondenz)

  • Arbeit in Verkaufsräumen (z.B. Kunden beim Auswählen von Brillengläsern und -gestellen beraten)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. Sehhilfen anfertigen)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (Dämpfe und Ausdünstungen der Kunststoffe und Metalle beim Erhitzen der Brillenfassungen)

  • Kundenkontakt

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einarbeiten und motivieren)



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